Von der Anmeldung bis zum Ausweis
Wie werde ich eigentlich Trainer*in? Alle Voraussetzungen fassen wir hier knapp zusammen. Unten stehen die Blanko-Formulare für die Anmeldung und den Tourenbericht sowie weitere Informationen zu:
- Teilnahmevoraussetzungen
- Prozedere der Anmeldung
- Fortbildungsregeln
- Trainer*in- und Fachübungsleiter*in-Ausweisbeantragung
- Sonderlehrgängen
Teilnahmevoraussetzungen
- Sie möchten in Ihrer DAV-Sektion ehrenamtlich als Trainer*in aktiv werden oder benötigen eine alpinsportliche DAV-Ausbildung für Ihre Arbeit in einer vom DAV anerkannten Institution (Gastverband, Schule, soziale Einrichtung, Sportverein).
- Sie verfügen über ein sehr gutes persönliches Können in der angestrebten Ausbildungsrichtung.
- Sie bringen langjährige alpine Erfahrungen in der angestrebten Ausbildungsrichtung mit.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Das Mindestalter für die Trainer*in A Leistungssport-Ausbildung beträgt 23 Jahre.
Die Anmeldung
Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer neuen Buchungsplattform: Anmeldeprozess
- Vorab-Check der Teilnahmevoraussetzungen (siehe Ausbildungsprogramm).
- Kontakt mit dem/der Ausbildungsreferent*in der Sektion/des Gastverbands aufnehmen und mündliche Zustimmung einholen.
- Freie Kursplätze auf https://ausbildung.alpenverein.de einsehen und online Platz reservieren.
- Online-Anmeldeformular ausdrucken, unterschreiben und umgehend an die Sektion beziehungsweise den Gastverband weiterleiten. Ohne Unterschriften und Sektions- beziehungsweise Gastverbandsstempel können die Anmeldungen nicht bearbeitet werden (Blanko-Formulare siehe unten).
- Spätestens vier Wochen nach Reservierung die Anmeldung (ggf. mit Erste Hilfe-Nachweis und Tourenbericht) an das Ressort Bildung schicken.
Achtung: Der Anspruch auf einen Kursplatz erlischt vier Wochen nach der Reservierung automatisch, ohne dass Sie darüber informiert werden! In der Hauptanmeldephase von Mitte Oktober bis Ende Dezember wird die Formularbearbeitung der Winterkurse vorgezogen. Für alle Kurse mit einem Kursstart ab Mai erhalten Sie die Anmeldebestätigung voraussichtlich erst ab Ende Januar.
Sollten Sie vier Wochen nach der Kursplatzreservierung noch keine Anmeldebestätigung erhalten haben, erkundigen Sie sich bitte zuerst bei Ihrer Sektion und danach im Ressort Bildung nach Ihrem Anmeldestatus.
Fortbildungsregeln
Ausweisbeantragung
Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung erhalten die Teilnehmenden vom Ressort Bildung den jeweiligen Ausweis. Für jede Ausbildungsrichtung wird ein eigener Ausweis erstellt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Buchungsplattform: Trainer*in- und Fachübungsleiter*in-Ausweis
Der Ausweis muss schriftlich beantragt werden!
- Schriftlich per E-Mail im Ressort Bildung des DAV: ausweise[Klammeraffe]alpenverein[Punkt]de
- Kontakt bei Rückfragen: Birgit Geist Tel. 089/14003-657
Erforderliche Angaben/Unterlagen:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Digitales Passbild, möglichst hohe Auflösung (Für die Ausstellung weiterer Ausweise ist kein neues Passbild erforderlich)
- Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe mit mindestens neun Unterrichtseinheiten, nicht älter als zwei Jahre
Gültigkeit:
Der Ausweis ist nur mit aktueller Jahresmarke gültig. Die Marken werden vom Ressort Bildung im Dezember für alle Tourenleiter*innen mit gültiger Lizenz an die Ausbildungsreferent*innen der DAV-Sektionen verschickt. Diese geben die Marken an die Tourenleiter*innen weiter. Gastverbandsteilnehmer*innen erhalten die Jahresmarken direkt per Post.
Sonderlehrgänge
In begrenztem Umfang können für Gruppen von Sektionen und anerkannten Gastverbänden eigene Lehrgänge und Pflichtfortbildungen als geschlossene Veranstaltungen zu Sonderterminen durchgeführt werden. Die Themen für Fortbildungen richten sich im Wesentlichen nach den Themen der Pflichtfortbildungen im Ausbildungsprogramm.
Anmeldung
Ein Sonderkurs muss mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich im Ressort Bildung angemeldet werden, am besten per E-Mail an meike[Punkt]preiser[Klammeraffe]alpenverein[Punkt]de. Bei Sektionen sind nur Ausbildungsreferent*innen und Vorsitzende berechtigt, Sonderkurse anzumelden.
Organisation
Das Ressort Bildung kümmert sich um die Einteilung der Ausbilder*in. Die Sektion/der Gastverband übernimmt die komplette weitere Organisation (Unterkunft, Information der Teilnehmenden etc.).
Kosten
Sonderkurse für Sektionen sind bezuschusst, Gastverbände tragen die gesamten Kosten des Kurses zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Ansprechpartnerin für weitere Informationen zu Sonderkursen ist Meike Preiser (Telefon: 089/140 03-54).