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Kündigung der DAV-Mitgliedschaft und Wechsel einer Sektion

Wie kann ich meine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein kündigen?

Die Mitgliedschaft im DAV kann bis zum 30. September eines Jahres schriftlich bei der jeweiligen Sektion gekündigt werden. Die Mitgliedschaft endet dann am 31. Dezember des laufenden Jahres und der Mitgliedsausweis verliert am 1. Januar des folgenden Jahres seine Gültigkeit.

 

Welche Nachteile habe ich, wenn ich meine DAV-Mitgliedschaft kündige?

Der Austritt aus dem DAV will gut überlegt sein. Einige der Nachteile wären zum Beispiel:

  • Kein Rabatt mehr in den Kletterhallen der Sektionen des DAV
  • Höhere Übernachtungspreise auf Alpenvereinshütten
  • Kein exklusiver Zugang zu vielen Selbstversorgerhütten
  • Der weltweite Versicherungsschutz bei Unfällen im Gebirge entfällt
  • Das Abo des Mitgliedermagazins DAV Panorama endet

Hier gibt es nochmal alle Vorteile einer Mitgliedschaft im DAV knapp zusammengefasst.

 

Wie kann ich meine DAV-Sektion wechseln?

Es kann im Laufe der Mitgliedschaft Gründe geben, die DAV-Sektion zu wechseln. Zum Beispiel willst du dich im Falle eines Umzugs mit anderen Bergsportbegeisterten in der neuen Umgebung vernetzen. Oder du möchtest das Kurs- und Tourenangebot der lokalen Sektion nutzen. Auch der Eintritt in die Kletterhalle vor Ort ist in der Regel günstiger, wenn du Mitglied in der betreibenden Sektion bist. Eine neue Sektion findest du über die Sektionensuche.

 

Für den Wechsel muss zunächst die Mitgliedschaft in der derzeitigen Sektion gekündigt werden. Dazu sendest du dieser eine schriftliche Kündigung bis zum 30. September eines Jahres und bekommst daraufhin eine Bestätigung. Diese wird dann zusammen mit dem Mitgliedsantrag an die neue Sektion gesendet. Deine Mitgliedschaft gilt dann ab dem 1.1. des folgenden Jahres.

 

Grundsätzlich kannst Du auch im laufenden Jahr die Sektion wechseln. Bei Vorlage der Kündigungsbestätigung der vorherigen Sektion gilt die Mitgliedschaft ab sofort. Ein Mitgliedsbeitrag wird dann für das noch laufende Jahr nicht erhoben. Die Mitgliedschaft in der anderen Sektion besteht dann bis zum Ende des Jahres fort.

 

Mitgliedschaft im DAV

Einer für alle, alle für einen

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Rund 1,3 Millionen Mitglieder sind in den 358 Sektionen des Deutschen Alpenvereins organisiert und teilen dort nicht nur ihre Leidenschaft für die Berge. Sie geben ihrem gemeinnützigen Verein eine wichtige Stimme für seinen Einsatz zum Schutz eines einzigartigen Natur- und Kulturraums. Gründe für eine Mitgliedschaft im DAV gibt es viele. Dabei können zunächst die unmittelbaren persönlichen Vorteile im Vordergrund stehen: vergünstigte Übernachtungen auf den Alpenvereinshütten – über das so genannte Gegenrechtsabkommen sogar auf vielen Hütten in der Schweiz, in Frankreich, Italien, Slowenien, Liechtenstein oder Spanien. Oder der Versicherungsschutz, wenn es am Berg doch einmal zu einem Unfall kommt und schnell hohe Kosten für eine Bergung entstehen. An die 2000 Mal hat der Alpine Sicherheits-Service vergangenes Jahr verunfallten DAV-Mitgliedern geholfen.   Wer gern in den Bergen unterwegs ist, stellt als Alpenvereinsmitglied auch „im größeren Rahmen“ sicher, dass er gut und sicher unterwegs ist.   Ein Teil des Mitgliedsbeitrags fließt in die Aufrechterhaltung des Hütten- und Wegenetzes. 2019 waren mehr als 15 Millionen Euro für fällige Baumaßnahmen auf DAV-Hütten und für die Instandhaltung der Wanderwege nötig.  Davon wurden knapp 2,4 Millionen Euro durch öffentliche Mittel oder durch DAV-Partner wie die Versicherungskammer Bayern bereitgestellt, den Löwenanteil muss damit der DAV selbst tragen. Einen Teil übernehmen die Sektionen selbst, der andere Teil wird mit Darlehen und Beihilfen über einen DAV-Solidartopf finanziert. In diesen fließt wiederum ein Teil der Mitgliedsbeiträge, den die Sektionen an den Bundesverband abführen. 

Der Deutsche Alpenverein e.V. stellt sich vor

Porträt

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Bereits im Jahre 1869 gründeten deutsche und österreicherische Bergsteiger den Deutschen Alpenverein. hr.first-paragraph-separator { display: none !important; }  

Alpiner Sicherheits-Service ASS

Versicherungsschutz bei Bergunfällen für DAV-Mitglieder und Unfallmeldung

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Mit dem Alpinen Sicherheits-Service (ASS) sind DAV-Mitglieder im Notfall gut gewappnet.