Reisegepäckversicherung für Hüttengäste
auf Alpenvereinshütten
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Wer auf einer DAV-Hütte übernachtet, dessen Gepäck ist gegen verschiedene Schäden abgesichert.
Versichert ist das Reisegepäck von Übernachtungsgästen bei allen Aufenthalten mit Übernachtung in den Hütten des DAV in Deutschland und Österreich gegen folgende Schadensfälle:
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte
Unfall eines Transportmittels
Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch